Als „überfällig, richtigen und wichtigen Schritt nach vorn“, aber „zu bürokratisch und damit schon jetzt reformbedürftig“ begrüßte der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes für Außenwirtschaft und Wirtschaftsförderung (BWA), Michael Schumann, das am 1. März 2020 in Kraft tretende neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
„Es vereinfacht und beschleunigt die Einstellung von Fachkräften mit Universitätsabschluss oder Berufsausbildung aus dem Nicht-EU- bzw. EWR-Ausland. Experten rechnen bis 2060 damit, dass Deutschland (ohne Migration) bis zu 40 Prozent seines Erwerbspersonen-Potenzials verlieren wird. Umso wichtiger werden Lösungen mit ausländischen Fachkräften und Azubis für Unternehmen und die Zukunft der deutschen Wirtschaft“, bekräftigt der BWA-Vorstandsvorsitzende.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schaffe Neuregelungen, die einem Arbeitgeber schon rechtzeitig im Vorfeld Sicherheit gäben, ob die Einstellung einer ausländischen Fachkraft möglich sein wird. Das begrüße der BWA.
„Wir brauchen die Einwanderung aus Drittstaaten im großen Umfang für unseren Arbeitsmarkt. Aber sie ist nur hilfreich, wenn die Fachkräfte sich gut in den Arbeitsmarkt integrieren, und gemessen an diesen Dimensionen wird das Gesetz unserer Ansicht nach den Anforderungen nicht gerecht“, urteilt Michael Schumann weiter. Experten schätzten, dass das neue Gesetz die Fachkräfteeinwanderung auf einige Tausend Personen erhöhen werde. Das sei nicht genug.
„Der Privatwirtschaft sitzt bei der Gewinnung von ausländischen Fachkräften die Zeit im Nacken. Denn Zeit ist Geld. Diesem Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht. Es erfordert noch zu viel Bürokratie, die Zeit und damit Geld kostet“, ergänzt BWA-Vorstandsmitglied Angela Falk.
Sie ist als erfahrener Personal-Coach und Recruiter zugleich Leiterin der unter dem Dach des BWA neu gegründeten Bundesfachkommission für Fachkräfteentwicklung und -förderung (BFK). Die BFK sieht sich als übergreifendes Kompetenz-Center für alle Fragen rund um die Rekrutierung, Eingliederung und Ausbildung von dringend gebrauchten ausländischen Fachkräften und Auszubildenden.
Angela Falk: „Die Anerkennung der beruflichen Qualifikation der übersiedlungswilligen Fachkräfte ist der Flaschenhals.“ Laut Gesetz könnten Arbeitgeber zwar gegen eine Gebühr ein beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen, doch der bürokratische Aufwand sei ja trotzdem da. Der Gesetzgeber beharrt auf Gleichwertigkeit der Berufsabschlüsse. Diese Nachweise seien zeitaufwendig.
Angela Falk sieht das in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz gerade für den Mittelstand als beratungsintensiv an. So ermuntert sie alle Unternehmen, die BWA-Bundesfachkommission für Fachkräfteentwicklung und -förderung als erste Anlaufstelle zu nutzen, um sich Hilfe und Unterstützung für ihre Projekte zu holen.